In Deutschland gibt es rund 500 unabhängige Vermögensverwalter mit einer Lizenz zur Finanzportfolioverwaltung nach § 32 KWG. Der Frauenanteil liegt allerdings unter 10 %. Das Berufsbild ist wenig bekannt. Und da die meisten Vermögensverwalter aus leitenden Positionen in Banken stammen, wo der Frauenanteil traditionell gering ist, spiegelt sich dies auch bei den Vermögensverwalterinnen wider.

Beruf der Vermögensverwalterin passt gut zu Frauen
Dabei passt der Job hervorragend zu Frauen. Sie können ihre Kunden so beraten, wie sie es brauchen. Und zwar unabhängig von Vertriebsdruck und Produktverkauf nach Quoten wie in den Banken. Dies gilt erst recht, wenn sie Familie haben. Die Arbeitszeiten können sie sich frei einteilen. Treffen mit Kunden finden häufig in den Abendstunden statt, so dass Papa den Nachwuchs hüten kann. Als Grundausstattung reichen ein PC sowie ein Telefon. Einige Vermögensverwalterinnen haben als Startups am Küchentisch begonnen.

Frauen können in diesem Job ihre Stärken wie Empathie, Zuverlässigkeit und Zuhören einsetzen. Vielen Vermögenden geht es bei der Geldanlage nicht allein um Zahlen und nüchterne Fakten. Sie schätzen eine professionelle Dienstleistung gepaart mit der Lebenserfahrung einer Vermögensverwalterin, mit der sie auf Augenhöhe sprechen können. Dies gilt besonders für Anlegerinnen – sie werden gerne von Frauen beraten, denn diese haben ähnliche Erfahrungen wie sie gemacht und verstehen ihre Wünsche und Probleme.

Immer mehr Frauen haben eigenes Geld zum Investieren
Die Anzahl vermögender Frauen wächst. Frauen verdienen ihr eigenes Geld. Die Erwerbstätigkeit von Frauen in Deutschland hat in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen. Rund 70 % der Frauen zwischen 15 und 65 Jahren sind erwerbstätig. Dadurch, dass sie eine im Vergleich zu Männern erhöhte Lebenserwartung haben, erben sie einer Studie der Postbank zufolge häufiger (35 %) als Männer (29 %) und gelangen als Alleinerbinnen an große Vermögen.

Basis für die erfolgreiche Gründung einer unabhängigen Vermögensverwaltung sind gute Kundenbeziehungen, Akquisitionstalent sowie fundiertes Know How im Asset Management. Erfahrungsgemäß bleiben rund 10-15 % der Kunden ihrem Berater bzw. ihrer Beraterin bei einem Wechsel in die Selbständigkeit treu.

Entscheidend für eine erfolgreiche Selbständigkeit ist die richtige Geschäftsstrategie. Es gilt bereits bei der Gründung genau herauszuarbeiten, wofür die Vermögensverwaltung steht, wie das eigene Leistungsversprechen an den Kunden aussieht und was den Unterschied zu Wettbewerbern ausmacht. Mit gezielten PR- und Marketingmaßnahmen sollten die Stärken des Unternehmens und das Leistungsangebot von Anfang an bekannt gemacht werden.

Die fachliche und persönliche Eignung sind regulatorische Voraussetzungen für eine Zulassung nach § 32 KWG durch die BaFin. Wer die Geschäftsleitung übernimmt, muss mindestens drei Jahre in leitender Funktion bei einer Bank oder einem Vermögensverwalter gearbeitet haben. Eigenkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro muss dauerhaft hinterlegt werden sowie 25 % der laufenden Kosten. Die jährlich entstehenden Verwaltungskosten – z.B. für Wirtschaftsprüfer, EDW und Bafin-Umlage – beginnen ungefähr bei 15.000 Euro. Erforderlich ist außerdem ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis. Die angehende Vermögensverwalterin darf kein Steuerdelikt begangen haben und nicht Geschäftsführerin eines Unternehmens gewesen sein, dass in Insolvenz gegangen ist.

(Foto: Pixabay)


Foto Susanne SchönefussÜber die Autorin:
Susanne Schönefuß ist Expertin für Marketing und Vertrieb von Finanzdienstleistungen und Investmentfonds auf B2B-Ebene. Sie war 8 Jahre als Vorstand bzw. Geschäftsführerin eines Finanzdienstleistungsunternehmens tätig. Ebenfalls seit 8 Jahren ist sie Aufsichtsrätin mittelständischer Unternehmen. Seit 2009 berät die Juristin unabhängige Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister strategisch von der Existenzgründung über die Auflage von Fonds bis zur Nachfolgeplanung. Infos: www.susanne-schoenefuss.de 

Foto: Susanne Schönefuß

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