Ab 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt, das deutlich flexibler als sein Vorgänger ist. Überrascht war die Branche darüber, dass es auch eine staatlich organisierte Variante des Standarddepots geben soll. Wir hoffen, dass das Management dieses „Staatsfonds“ nicht in die Hände der Bundesbank gelegt wird.
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Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt, das deutlich flexibler als sein Vorgänger ist.
- Es ist befreit von Beitragsgarantien und einer lebenslangen Verrentungspflicht und ermöglicht so über die oft lange Laufzeit von Altersvorsorge-Sparplänen höhere Renditen als bisherige Riester-Produkte.
- Die Förderung des neuen AVD ist leicht verständlich: Die Grundzulage kann künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen. Zusätzlich gibt es eine Förderung für Familien mit Kindern und für Berufseinsteiger.
- Einzahlungen bis zu 6.840 Euro p.a. sind steuerlich abzugsfähig. Während der Ansparphase fallen keine Steuern an. In der Auszahlphase sind die Leistungen zu versteuern.
- Überrascht war die Branche darüber, dass es auch eine staatlich organisierte Variante des Standarddepots geben soll. Dieser „Staatsfonds“ kann jedoch gut als Benchmark dienen.
- Wir hoffen, dass das Management dieses „Staatsfonds“ nicht in die Hände der Bundesbank gelegt wird, da diese die Gelder eines anderen „Staatsfonds“, des Pflegevorsorgefonds, bisher nicht gut verwaltet hat.
Am 27. März 2026 hat der Bundestag die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 1. Januar 2027 wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot (AVD) ersetzt, das deutlich flexibler als sein Vorgänger ist. Zum ersten Mal wird es damit der Fondsbranche ermöglicht, ein gefördertes Altersvorsorge-Produkt der 3. Säule anzubieten, bei dem sie ihre Stärken – eine langfristig hohe Performance – voll ausspielen kann. Mit den bisherigen Riester-Verträgen war ihr dies nicht möglich, denn die erforderliche Beitragsgarantie und der Verrentungs-Zwang standen einer hohen Performance im Weg.
Einfaches Förderungs-Prinzip
Die Förderung des neuen AVD ist leicht verständlich: Bis 360 Euro Jahresbeitrag beträgt sie 50 Cent pro gespartem Euro, und für weitere Beiträge bis 1.800 Euro beträgt sie 25 Cent pro Euro (Grundzulage). Die Grundzulage kann also künftig bis zu 540 Euro jährlich betragen.
Wer Kinder hat, wird darüber hinaus gefördert: Ein Elternteil erhält dann zusätzlich für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro 1 Euro an Kinderzulage, maximal werden hier also 300 Euro pro Kind gezahlt (ab 25 Euro Monatsbeitrag).
Auch an junge Menschen ist gedacht: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Zulage on top – als Berufseinsteigerbonus.
Steuerliche Förderung
Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung, ob einem noch ein über den Zulageanspruch hinausgehender Steuervorteil zusteht. Die Einzahlungen können nämlich steuerlich geltend gemacht werden – bis zu einem Höchstbetrag von 6.840 Euro p.a.
Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen in den Altersvorsorgeverträgen. In der Ansparphase fallen somit keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an.
Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen mit dem individuellen Steuersatz versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Dann ist der individuelle Steuersatz in den meisten Fällen niedriger als während des Erwerbslebens.
Sehr weiter Kreis an Förderberechtigten
Förderberechtigt sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbstständige (das ist neu!)
- Ehegatten von Förderberechtigten
- Geringverdiener
Bisher mussten Selbständige eigenartige Konstruktionen mit Minijobs machen, um ebenfalls riestern zu können.
Überwiegend positives Echo der Branche
Der Deutsche Fondsverband (BVI) findet das Altersvorsorgedepot gut und begrüßt
- den Wegfall von Beitragsgarantien
- den Wegfall der lebenslangen Verrentungspflicht in der Auszahlphase.
Dies ermögliche den Sparern mehr Flexibilität und höhere Renditechancen als die Riester-Rente, so der BVI. Das staatliche Angebot (mehr dazu weiter unten) hält der BVI jedoch für einen „Irrweg“.
Einfaches Standardmodell
Wählen dürfen die Bürger aus einer Reihe von Fonds, darunter auch ETFs. Außerdem soll es ein einfaches Standardmodell des Altersvorsorgedepots geben, bei dem lediglich zwei Fonds gewählt werden können und das ausschließlich online abschließbar ist. Für diese Version ist ein Kostendeckel in Höhe von einem Prozent vorgesehen. Zunächst hatte der Gesetzgeber eine Kostenbeschränkung von 1,5 Prozent angepeilt, diese aber nach heftigen Protesten vor allem vonseiten der Verbraucherschützer heruntergeschraubt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) warnt vor einem zu eng gefasster Kostendeckel und argumentiert, dass er dazu führen könne, dass ein umfassendes Beratungsangebot nicht wirtschaftlich darstellbar sei. Gerade jene Menschen, die auf Beratung angewiesen sind, würden dadurch ausgeschlossen.
Staatliches Angebot wird von der Finanzbranche kritisiert
Überrascht war die Branche, dass zum Schluss ein Standarddepot in das Einigungspapier aufgenommen wurde, das durch den Staat verwaltet werden soll. Das neue Gesetz sieht vor, dass private Gesellschaften die staatliche Variante zusätzlich zu ihrem eigenen Standarddepot verpflichtend im Programm haben müssen, wenn sie ein Altersvorsorgedepot anbieten. Dabei muss die staatliche Variante den gleichen Kriterien entsprechen wie die privat angebotenen Standardprodukte.
Zu diesem „Staatsfonds“, den die Bürger alternativ wählen können, gab es erwartungsgemäß heftige Proteste, und zwar sowohl seitens der Fonds- als auch der Versicherungsbranche. „Ein Staatsfonds in der privaten Vorsorge führt zu einer gefährlichen Rollenvermischung: Der Staat ist gleichzeitig Regulator, Aufseher und Marktteilnehmer. Der Staat sollte Schiedsrichter sein, nicht Mitspieler“, schreibt beispielsweise die DWS in einer Medien-Information. Der GDV teilt mit: „Die Reform braucht keinen Staatsfonds, um in der Breite zu wirken. Was zählt, sind einfache, verständliche Produkte und ein Rahmen, der echten Wettbewerb ermöglicht.“
Der „Staatsfonds“ als Benchmark
Tatsächlich ist der Staat als Produktanbieter für die private Altersvorsorge zunächst überraschend, aber er kann eine interessante Wettbewerbssituation darstellen. Selbst wenn man der Privatwirtschaft auf den ersten Blick eine bessere Performance als einer staatlichen Stelle zutraut, kann das staatliche Depot eine Benchmark darstellen. Private Anbieter, die über längere Zeiträume eine niedrigere Performance aufweisen, müssten sich fragen lassen, woran das liegt.
Bisher ist der Staat zumindest nicht immer als besonders guter Asset Manager aufgefallen. Ein negatives Beispiel ist der Pflegevorsorgefonds, der von der Deutschen Bundesbank verwaltet wird. Dieser Fonds soll ab 2035 die Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren, wenn die Babyboomer-Generation in das hohe Pflegealter kommt. Die Wertentwicklung dieses Vorsorgefonds scheint ein großes Geheimnis darzustellen, obwohl es sich um Versichertengelder handelt (andere Versicherungen müssen sehr dezidiert reporten). Die einzige Zahl, die sich recherchieren lässt: Für den Zeitraum 2015 bis 2022 hat das Minus zum Stichtag 31. Dezember 2022 rund minus 500 Millionen Euro betragen, was einer jährlichen „Rendite“ von minus 0,22 Prozent entspricht. Weil das sehr schlecht ist, verwundert es nicht, dass man über den Pflegevorsorgefonds sehr wenig hört und liest.
Der KENFO (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) zeigt im Gegensatz zur Bundesbank, dass auch der Staat Geld anlegen kann. Das 24-Milliarden-Euro-Vermögen wird vom internen KENFO Investmentteam verwaltet, das äußerst professionell arbeitet. Das Vermögen hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2017 sehr positiv entwickelt und konnte seine Zielrendite von ca. 4 % in fast allen Jahren (außer 2022) deutlich übertreffen.
Hoffentlich nicht die Bundesbank!
Noch steht nicht fest, welche staatliche Stelle das staatlich geführte Standarddepot des Altersvorsorgedepots managen soll. Wir hoffen, dass es nicht dieselbe Stelle ist wie die, die den Pflegevorsorgefonds verwaltet, also nicht die Bundesbank. Dort sitzen ausgewiesene Zins- und Geldpolitik-Fachleute, aber offenbar keine Asset Management-Experten.
Foto: Canva


