Die Vorsorgevollmacht kann eins der wichtigsten Dokumente sein, das wir im Leben unterschreiben. Weil sie oft sehr weitreichend ist, besteht die Gefahr des Vollmachtmissbrauchs. Wie dies geschehen kann, und wie wir uns davor am besten schützen können, darüber berichtet Rechtsanwältin Hilda Winnebeck im Interview.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vollmachtmissbrauch betrifft sehr häufig Frauen, weil sie es meistens sind, die in einer Partnerschaft „übrigbleiben“. Mit hohem Vermögen steigt die Gefahr, Missbrauchs-Oper zu werden.
  • Zunächst tun die Täter Gutes: Sie helfen einem hilfebedürftigen Menschen. Doch nach und nach verschaffen sie sich Kontrolle über den Menschen, und dann die Kontrolle über sein Vermögen.
  • Das Entdeckungsrisiko ist für die Täter relativ gering, weil mit Hilfe der Vollmacht auch die Einblicke von außen unterbunden werden können.
  • Bis das Opfer mitbekommt, dass es betrogen wurde, ist es oft zu spät, denn es sitzt isoliert in der Falle.
  • Die Täter haben Helfer. Das können Ärzte, Banken, Vermögensverwalter, und so weiter sein. Wenn eine dieser Personen nicht mitspielt, kann der Täter einfach wechseln, denn er hat ja die Vollmacht, also die volle Kontrolle.
  • Wenn es überhaupt juristische Untersuchungen gibt, sind diese oft mangelhaft, denn meistens sind die Opfer ja alt und gebrechlich.
  • Die Vorsorgevollmacht sollte unbedingt gemacht werden, rät Hilda Winnebeck. Aber richtig! Sie erklärt, wie man für Transparenz und Kontrolle sorgen kann.

Wie oft wird einem gesagt, dass Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht die drei Must-Haves sind, um für das Ende des Lebens und darüber hinaus alles in richtige Bahnen zu lenken! Doch in einem Impulsvortrag im Arbeitskreis Senior Professionals der Fondsfrauen erklärte Hilda Winnebeck, dass eine Vorsorgevollmacht einen Menschen auch in eine außerordentlich bedrohliche Lage versetzen kann, nämlich dann, wenn die Vollmacht missbraucht wird. Hilda Winnebeck ist Rechtsanwältin und Gründerin der „Initiative gegen Vollmachtmissbrauch e.V.“. Wir sprechen mit ihr über dieses Thema.

Hilda, warum sollten gerade wir Fondsfrauen das Thema Vollmachtmissbrauch auf dem Schirm haben?

Fondsfrauen arbeiten im Finanzsektor und sind daher oft finanziell gut aufgestellt. Das macht sie für Täter attraktiv. Überhaupt sind überwiegend Frauen die Opfer von Vollmachtmissbrauch, weil sie es meistens sind, die in einer Partnerschaft „übrigbleiben“.

Was umfasst denn eine Vorsorgevollmacht im Regelfall? Was macht sie so besonders?

Das Besondere an der Vorsorgevollmacht ist, dass man ihre Tragweite im Moment der Unterschrift meist nicht erkennt. Daher kann die Unterschrift unter die Vorsorgevollmacht die wichtigste Unterschrift sein, die man im Leben gibt. Eine Vorsorgevollmacht ist nämlich meistens sehr umfangreich und kann Bankgeschäfte, Immobilien, Wertpapierdepots, Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten umfassen.

Wie gehen die Täter vor?

Sie suchen Vermögen und warten auf den richtigen Moment bzw. die richtige Lebenssituation, in der sie die Kontrolle übernehmen.

Und wie funktioniert Vollmachtmissbrauch? Wie gehen die Täter vor?

Die Täter tun zunächst Gutes: Sie helfen einem hilfebedürftigen Menschen. Doch nach und nach verschaffen sie sich Kontrolle über den Menschen, und dann die Kontrolle über sein Vermögen.

Das geht in vier Schritten:

  • GUTMACHEN Helfen; Vertrauen schaffen; unentbehrlich machen
  • SCHLECHTMACHEN Zweifel säen; Familie spalten
  • WEGMACHEN Abschotten, Kommunikation kontrollieren, Mobilität einschränken, Sedierung, Heimeinweisung
  • KASSEMACHEN Vermögen scheibchenweise verwerten, Einkäufe & Luxusanschaffungen, Bauen etc.

Wieso ist es für die Täter relativ einfach, eine Vorsorgevollmacht zu missbrauchen?

Die Täter können sich als fürsorgliche Helfer tarnen, denn am Anfang helfen sie dem hilfebedürftigen Menschen tatsächlich. Aber mit der Hilfe erhalten sie auch Einblick in Vermögen und Umfeld der Person. Die Schwäche der Person und der Einblick in das Umfeld erleichtern es ihnen, die Kontrolle über Kommunikation und Informationen zu erhalten. Und wenn dann alle Kontakte zu Personen abgebrochen sind, die der hilfsbedürftigen Person helfen könnten, verwerten sie das Vermögen schrittweise. Das Entdeckungsrisiko ist relativ gering, weil mit Hilfe der Vollmacht auch die Einblicke von außen unterbunden werden. Ein regelrechter Strafverfolgungsschutz.

Ist Vollmachtmissbrauch dasselbe wie Erbschleicherei?

Nein. Bei der Erbschleicherei stirbt erst der Mensch – dann gelangt das Vermögen in die Hände des Erbschleichers. Bis dahin lebt der Mensch weitgehend unbehelligt. Beim Vollmachtmissbrauch verliert der Mensch im Regelfall zuerst seine Freiheit und dann sein Vermögen, noch bei lebendigem Leib. Bis er es mitbekommt, dass er betrogen wurde, ist es oft zu spät, denn er sitzt isoliert in der Falle. Er verliert aber nicht nur sein Vermögen, sondern auch seine Selbstbestimmung, den Kontakt zu seiner Familie und Freunden, manchmal auch seine Wohnung oder Immobilie, und teilweise auch Gesundheit und Freiheit.

Das hört sich krass an! Handelt es sich hier um seltene Einzelfälle, oder kommt es öfter zu Vollmachtmissbrauch?

Die Dunkelziffer ist relativ hoch, weil auch oft das Umfeld wie Banken, und Andere mitwirken. Aber ich will Euch nicht bange machen, sondern lediglich aufzeigen, dass mit einer Vorsorgevollmacht nicht unbedingt alles in Ordnung sein muss. Unsere „Initiative gegen Vollmachtmissbrauch e.V.“ hört naturgemäß von relativ vielen Fällen, weil diese ja an uns herangetragen werden.

Meist geschieht Vollmachtmissbrauch unerkannt und im Verdeckten. Es gibt aber auch prominente Fälle, die es in die Medien geschafft haben. Dazu gehört der Fall des bekannten Sportlers und Managers Rudi Assauer. Oder die Bettencourt-Affäre, bei der sich mehrere Personen aus dem Umfeld der L’Oréal-Erbin Liliane Bettencourt an ihrem Vermögen bereichert haben. Der Vertraute der betagten Dame, der Fotograf François-Marie Banier soll sich Geschenke im Wert von einer Milliarde Euro erschlichen haben.

Fällt denn niemandem auf, dass etwas nicht stimmt?

Die Täter haben Helfer. Das können Ärzte, Banken, Vermögensverwalter, und so weiter sein, die dann im Fall Bettencourt gleich mitverurteilt wurden. Wenn eine dieser Personen nicht mitspielt, kann der Täter einfach wechseln, denn er hat ja die Vollmacht, also die volle Kontrolle. Wenn beispielsweise ein Arzt nicht das „gewünschte“ Medikament verschreibt, geht der Täter mit seinem Opfer zu einem anderen. Gerade auch der Einsatz von Sedativa spielt oft ein große Rolle, wenn jemand „führbar“ gemacht werden soll, wenn es um Unterschriften geht. Wenn die Bank oder der Vermögensverwalter misstrauisch werden und drohen, nicht mitspielen zu wollen, wird ihnen signalisiert, dass man das Haus wechseln könne. Der Vollmacht-Inhaber kann ja alles lenken und hat alles im Griff und meistens sind die Opfer so vermögend, dass die Bank oder der Vermögensverwalter Interesse an einem Fortbestand der Geschäftsbeziehung haben. Auch Notare werden oft zu Gehilfen der Täter, indem sie Generalvollmachten unterscheiben lassen und beurkunden, obwohl der Vollmachtgeber gar nicht mehr gesichert geschäftsfähig ist und die Tragweite seines Handelns nicht mehr erkennt. Schließlich hat auch ein Notar ein wirtschaftliches Interesse am Geschäftsabschluss.

Und warum werden die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Fällen von Vorsorgevollmacht nicht aktiv?

Sie haben es leichter, wenn sie davon ausgehen, dass der ältere Mensch „versorgt“ ist, und auf den ersten Blick ist er das ja auch. Der Vollmachtnehmer kümmert sich ja augenscheinlich um ihn.

Wenn es überhaupt juristische Untersuchungen gibt, sind diese oft mangelhaft, denn meistens sind die Opfer ja alt und gebrechlich. Daher forscht niemand richtig nach bzw. begonnene Verfahren werden bald wieder eingestellt. Außerdem spielt der Zeitfaktor eine Rolle: Der Missbrauch entwickelt sich oft schneller als gerichtliche Verfahren abgeschlossen werden können. Und letztlich ist der tatsächliche Wille des Vollmachtgebers häufig nur schwer nachweisbar. Wenn Angehörige einen Anwalt oder eine Anwältin einschalten wollen, lehnen diese solche Mandate oft ab, denn solche Verfahren sind mühsam, komplex und zeitintensiv mit wenig Erfolgsaussichten.

Kann der Einsatz eines Kontroll-Betreuers vor Vollmachtmissbrauch schützen?

Jein. Hier hat das System leider einen Webfehler. Zum einen dauert es zu lange und die Anforderungen sind hoch, bis ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird.

Der soll zwar dann überprüfen, ob der Bevollmächtigte korrekt handelt und gegebenenfalls die Vollmacht entziehen. Dann aber ist er auch seinen Job los. Und so hören wir oft, dass Kontrollbetreuer wenig Interesse zeigen, gründlich zu prüfen. Je besser sie sich mit dem zu Kontrollierenden verstehen, desto leichter und lukrativer ist also der Job. Und dann fallen auch immer wieder Betreuer auf, die selbst in die Konten ihrer Schützlinge greifen. Die Gerichte, die gerade diese Betreuer eingesetzt haben, müssen dann einräumen, dass sie den Bock zum Gärtner gemacht haben. Ein schwieriges Unterfangen.

Wie können wir uns sonst vor Vollmachtmissbrauch schützen? Oder sollte man lieber keine Vorsorgevollmacht geben?

Doch, die Vorsorgevollmacht ist ein extrem wichtiges Dokument. Daher sollte sie unbedingt gemacht werden, und zwar richtig. Dazu gehört folgendes:

  • Vier-Augen-Prinzip: Mehrere Bevollmächtigte; gemeinsame Entscheidungen
  • Transparenz: Familie informieren – keine Geheimnisse
  • Kontrolle: Regelmäßige Rechenschaft über Vermögen und Ausgaben
  • Dokumentation: Entscheidungen nachvollziehbar festhalten
  • Vollmacht registrieren lassen

Diese Dinge sind in Unternehmen selbstverständlich und sollten auch für Privatvermögen gelten.

Vielen Dank für diese Einsichten, auch wenn es um ein ziemlich schreckliches Thema geht!

Foto: Hilda Winnebeck

Profilbild von Anke Dembowski

Anke Dembowski

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Gründerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

Auch interessant:

Förderer