Interessante Neuigkeiten aus unserem Nachbarland: In Österreich soll eine gesetzliche Frauenquote eingeführt werden.

Wie der Verein Frauen in die Aufsichtsräte e.V. (FidAR) mitteilt, hat der Österreichische Nationalrat am 28.06.2017 eine gesetzliche Frauenquote beschlossen. Konkret soll ab 2018 in börsennotierten Unternehmen sowie Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten ein 30-Prozent-Frauenanteil in den Gremien erreicht werden. 200 Unternehmen dürften von der Maßnahme betroffen sein, wird geschätzt.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte soll helfen, die „gläserne Decke“ zu durchbrechen, äußerte sich Österreichs Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner zufrieden. Derzeit betrage die Quote in österreichischen Aufsichtsräten nur 18 %. Sie verweist auf die positiven Änderungen, die es in anderen Ländern nach der Einführung der gesetzlichen Frauenquote gab. Sie erwähnt hierbei Island, Norwegen, Frankreich und Deutschland, wo es bereits verpflichtende Frauenquoten gibt.

Bisher gibt es in Österreich lediglich eine Quotenregelung im öffentlichen Dienst. Sie ist verankert im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) und in den Landes-Gleichbehandlungsgesetzen und Antidiskriminierungsgesetzen. Die Frauenquote für den öffentlichen Dienst wurde 1993 eingeführt und Anfang 2010 von 40 % auf 45 % erhöht.Es ist schade, dass es von Seiten der Unternehmen jahrelang nur Lippenbekenntnisse gab, und nun eine gesetzliche Quote her muss – in den Medien wird derzeit mit viel Häme gegen die Quote gewettert.

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Anke Dembowski

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Gründerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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