Nicht wenige berufstätige Frauen sind alleinerziehend, daher dürfte diese Neuigkeit interessieren:

Heute, am 28. Juli 2015, wird das Oberlandesgericht die neue „Düsseldorfer Tabelle“ vorstellen, in der die geänderten Unterhaltsansprüche von Kindern geregelt werden. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, bildet aber seit nunmehr fünf Jahrzehnten die Grundlage zur Bemessung von Unterhaltszahlungen.

Vom 1. August 2015 an wird beispielsweise der Mindestunterhalt für ein Kind bis zum Ende des 6. Lebensjahres um 11 € angehoben – von monatlich 317 € auf 328 €. Der Mindestunterhalt für ein Kind vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres steigt von 364 € auf 376 €, und der für ein Kind ab dem 13. Lebensjahr bis zu Volljährigkeit von 426 € auf 440 €.

Grund für die Änderung der Sätze ist der neue steuerrechtliche Kinderfreibetrag von 4.512 €. Dieser soll zum 1. Januar 2016 erneut erhöht werden (auf 4.608 €), so dass dann vermutlich auch die Unterhaltsansprüche von Trennungskindern erneut angepasst werden.

 

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Anke Dembowski

Anke Dembowski is a financial journalist and author of various investment fund-related and other financial books. She is also a co-founder of the "Fondsfrauen" network.

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