Heute vor 100 Jahren durften Frauen in Deutschland zum 1. Mal wählen. Als die Deutschen am 19. Januar 1919 ihre Nationalversammlung bestimmten, hatten Frauen dabei zum ersten Mal das aktive und passive Wahlrecht. Damals stellten die 37 Frauen, die in die Nationalversammlung einzogen, 8,7 % der Abgeordneten.

Im internationalen Vergleich war Deutschland damit recht modern: Es war eins der ersten Länder, das Frauen ein Wahlrecht einräumte. Bis dahin war es ein langer Weg, auf dem sich Frauen das Recht auf politische und wirtschaftliche Teilhabe erkämpfen mussten. Als erste Partei in Deutschland nahm übrigens die SPD die Forderung nach einem Stimmrecht für Frauen in ihr Parteiprogramm auf – das war 1891.

Etwas über 100 Jahre später, 1998, bezeichnete der damalige SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder Frauenpolitik dann als „Gedöns“, eine fast so bekannte verbale Entgleisung wie die berühmten „Peanuts“ von Hilmar Kopper, seinerzeit Vorstandssprecher der Deutschen Bank. Solche Entgleisungen werden dann zwar später bedauert, weil sie politisch inkorrekt sind, aber vermutlich zeigen sie, wie die Menschen in Wirklichkeit, ohne den Political-Correctnes-Filter, denken.

Es gibt immer noch viel noch Luft nach oben
Inzwischen haben wir zwar Angela Merkel als Bundeskanzlerin, und es gibt diverse Parteichefinnen und Ministerinnen, aber unter den 709 Abgeordneten im Bundestag finden sich auch heute nur 219 Frauen, was einer Quote von 30,9 % entspricht. In den Landtagen liegen aktuell Hamburg mit einer Frauenquote von 38,8 % und Thüringen mit 38,5 % ganz vorne, während Baden-Württemberg (24,5 %) und Mecklenburg-Vorpommern (25,4 %) die Schlusslichter bilden. Unter den Oberbürgermeistern in Deutschland sind 9 % weiblich, und rund ein Viertel der knapp 100 obersten Bundesbehörden stehen unter weiblicher Leitung. In der Privatwirtschaft sieht es noch schlipsiger aus: Weniger als 14 % der Vorstände der DAX-Unternehmen sind weiblich, nämlich 27 von 197.

Die Thematik der Gender-Gerechtigkeit kann also auch 100 Jahre nach Einführung des Frauen-Wahlrechts noch nicht als erledigt abgehakt werden. Viel mehr gilt es, die Gründe für die immer noch geringe Beteiligung von Frauen in Wirtschaft und Politik zu erforschen und Hemmnisse abzubauen. Hier sind dicke Bretter zu bohren. Das lässt sich nicht mit einer vorübergehenden Frauenförderung oder einem einmaligen Frauen-Event erledigen. Aber es lohnt sich, das Ziel dauerhaft vor Augen zu haben. Schließlich ist das Ziel der Gender-Gerechtigkeit, also der Gleichheit zwischen Mann und Frau, seit 1919 in unserer Verfassung verankert. Und steht in unserer Verfassung etwa „Gedöns“?

 

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Anke Dembowski

Anke Dembowski is a financial journalist and author of various investment fund-related and other financial books. She is also a co-founder of the "Fondsfrauen" network.

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