Keine Angst: Der Drogeriekette Rossmann ist ihr Eigenname nicht peinlich! Bei der Wurfsendung auf dem Foto handelt es sich lediglich um einen Gag zum Weltfrauentag.

Ansonsten ist es aber tatsächlich so, dass die Gender-Mainstreaming-Welle rollt. Man mag geschlechtsneutrale Formulierungen für semantische Kastration oder für zielführend halten; Fakt ist: Aktuell ist der öffentliche Druck so hoch, dass kein Weg daran vorbei führt, sich um genderneutrale Formulierungen zu bemühen. Alles andere verspricht Ärger.

Das erfuhr beispielsweise eine Sparkasse im Saarland. Ihr Fall (VI ZR 143/17) wurde am 20. Februar 2018 vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Eine Kundin hatte geklagt, weil die Sparkasse im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke verwendet, die neben Bezeichnungen wie „Kunde“, „Kontoinhaber“, „Einzahler“ oder „Sparer“ keine ausdrücklich weibliche Form enthalten. Im persönlichen Gespräch und in persönlich adressierten Schreiben spricht die beklagte Sparkasse die Klägerin durchaus mit „Frau […]“ an. Die Klägerin verlangt aber von der Sparkasse, dass sie auch in Vordrucken als weibliche Person („Kundin“, „Kontoinhaberin“, „Einzahlerin“, „Sparerin“) erscheint.

Zuvor hatte das zuständige Amtsgericht die Klage der Dame abgewiesen und auch das Landgericht hatte die Berufung zurückgewiesen. Nun verfolgt die Klägerin mit ihrer Revision vor dem BGH ihren Antrag weiter.

Andere Kreditinstitute und Depotführungsstellen sollten sich schon mal an die Überarbeitung ihrer Formulare machen, um nicht ähnlich wie die Sparkasse vor Gericht zu landen.

Nationalhymnen werden entgendert
Auch bei Brauchtums-Texten legt man neuerdings Hand an. So wurden bereits die österreichische (seit 2012) und die kanadische Nationalhymne (seit 2018) „entgendert“, und auch die deutsche Nationalhymne soll demnächst geschlechterneutral formuliert werden.

Einen entsprechenden Vorschlag unterbreitete kürzlich die Gleichstellungsbeauftragte des deutschen Familienministeriums, Kristin Rose-Möhring, per Rundschreiben. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, soll „Vaterland“ zu „Heimatland“ werden und „brüderlich“ zu „couragiert“. Zumindest rhythmisch passt das!

Etwas ruckeliger wirkt hingegen die Änderung der österreichischen Bundeshymne, in der statt „Heimat bist du großer Söhne“ nun „Heimat großer Töchter und Söhne“ gesungen wird. Die Änderung von „Einig laß in Brüderchören, Vaterland, dir Treue schwören“ in „Einig laß in Jubelchören, Vaterland, dir Treue schwören“ passt da zumindest rhythmisch besser und stört sich offenbar nicht an dem Begriff „Vaterland“.

Auch für das Schreiben von technischen Handbüchern für Maschinen gibt es bereits Richtlinien, dass nach Möglichkeit gender-neutral formuliert werden soll, ohne die Lesbarkeit der Texte zu erschweren. Statt „Feuerwehrmann“ handelt es sich dann um „Feuerwehr-Einsatzkräfte“, statt Mitarbeiter/Mitarbeiterin schreibt man besser „Personal“ oder „Personen“.

Und auch in Betriebsvereinbarungen sieht man seit Neuestem die geschlechtsneutrale Abkürzung „AN“ für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin.

Man darf gespannt sein, ab wann die Lehrkraft (Achtung! Gender-neutral!) in der Grundschule morgens ihre lieben „Kinder und Kinderinnen“ begrüßt!

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Anke Dembowski

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Gründerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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