Green Investment, ESG-Fonds und Impact Investing sind Themen, die im Augenblick oft gespielt werden. Die Fondsgesellschaften nehmen diesen Trend bereitwillig auf und konzipieren entsprechende Produkte – gut so!

Kursteil der Zeitung stammt aus dem letzten Jahrhundert
Im Widerspruch dazu steht ein Anachronismus, der dringend abgeschafft gehört: Die Preisveröffentlichungen im Kursteil der Zeitungen. Sie wissen schon, diese mehrere Seiten füllende Bleiwüste in kleinster Schrift mit Preisdaten von Fonds und anderen Wertpapieren. Die Investmentgesellschaften zahlen viel Geld für die Veröffentlichung und manche legen freiwillig noch was obendrauf, damit auch ihr Logo mit abgedruckt wird.

Frauen wird ja nachgesagt, praktisch veranlagt zu sein. Daher habe ich heute einen sehr praktischen Vorschlag: Schafft die Kursveröffentlichungen in Printmedien ab! Das spart täglich etliche Bäume (ganz abgesehen von den Kosten!), über die Jahre gesehen werden ganze Wälder geschont – was für ein schöner Beitrag zu Green Investment!

Museale Zöpfe gehören abgeschnitten
Ich frage mich, wer den Kursteil in Zeitungen überhaupt noch nutzt. Privatanleger werden wohl eher auf Online-Veröffentlichungen zugreifen. Profis ohnehin. Oder glaubt irgendwer ernsthaft, es gebe noch Anleger, die sich den Preis ihrer Fonds aus der Zeitung heraussuchen und in eine Tabelle auf einen Zettel eintragen? Wann haben Sie zum Beispiel das letzte Mal in dieses Tabellenwerk geschaut? Für ältere Menschen, denen eine geringe Internet-Affinität nachgesagt wird, sind die Zahlen ohnehin nicht lesbar, denn merke: 4-Punkt-Schrift ist ab 50 nicht mehr lesbar!

Vertreter von Printmedien behaupten zwar gerne, es gebe noch Nutzer. „Es rufen immer wieder Leute an, die ihren Fonds bei uns in der Zeitung vermissen“. Ach ja? Womöglich dient das eher dazu, diese antiquierte Usance noch ein wenig länger aufrecht zu erhalten – die Einnahmen der Kursveröffentlichungen dürfte das eine oder andere kränkelnde Blatt gerade noch am Leben halten.

Gibt es ein vielleicht gesetzliches Gebot? Im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) heißt es in § 170: Ausgabe- und Rücknahmepreis sind „in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder im Verkaufsprospekt oder in den wesentlichen Anlegerinformationen bezeichneten elektronischen Informationsmedien zu veröffentlichen.“ Das klingt nicht nach einer gesetzlichen Pflicht zwingend in einem Printmedium.

Ein Argument fällt mir allerdings ein: Der viel zitierte Affe, der mit Dartpfeilen auf den Kursteil einer Zeitung wirft, hätte keine Zielscheibe mehr! Könnte man dem nicht ein Notebook in die Hand drücken?

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Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und schreibt u.a. für die Magazine „Fonds Professionell“ und „Institutional Money“. Daneben ist sie Unternehmensberaterin und Dozentin für den Bereich Investmentfonds, und geschäftsführende Gesellschafterin der Fondsfrauen.

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Anke Dembowski

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Gründerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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