14 Kirchenbanken gibt es im deutschsprachigen Raum. Derzeit, wo die Frauenquote in Aufsichtsräten zum vieldiskutierten Thema geworden ist, stellt sich auch die Frage, wie es um die Frauenquote in kirchlichen Organisationen bestellt ist.

In seiner Studie von 2015* hat Thomas Suermann de Nocker die Aufsichtsräte von Kirchenbanken untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass die Gesamtfrauenquote in den Aufsichtsräten der Kirchenbanken bei nur 10% liegt. Hierbei ist die Quote bei den großen evangelischen Banken mit 5% im Schnitt deutlich geringer als bei den katholischen Schwesterinstituten (13 %). Keiner der Aufsichtsräte wird von einer Frau geleitet.

De Nocker hat in seiner Untersuchung weitere Aspekte herausgearbeitet:

  • Viele kirchlichen Banken haben keine oder nur sehr wenige unabhängige Mandatsträger. Oft gleicht der Aufsichtsrat einer Versammlung der (kirchlichen) Großkunden. Hier besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts.
  • Teilweise finden sich die Berufserfahrungs- und Studienhintergründe der Aufsichtsratsmitglieder in sehr unausgeglichenem Verhältnis: Zum einen sind sehr viele Mandatsträger in den Kirchenverwaltungen oder der Seelsorge beschäftigt und wenige in der Caritas/Diakonie oder der freien Wirtschaft, zum anderen ist zu Lasten der anderen fachlichen Kompetenzen auf katholischer Seite oft die Theologie der dominierende Studienhintergrund, während es auf evangelischer Seite die Rechtswissenschaften überaus stark vertreten sind. Mit bis zu 17 und durchschnittlich fast 11 Mitgliedern sind daneben viele Aufsichtsräte für eine produktive Zusammenarbeit zu groß.

De Nocker weist darauf hin, dass es erklärtes Ziel der evangelischen und der katholischen Kirche sei, abseits aller europa- und bundespolitischen Vorgaben den Anteil von weiblichen Führungskräften zu erhöhen. Auf der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2013 widmeten die Bischöfe einen Studientag diesem Thema und beschlossen: „Das Wirken von Frauen in der Kirche soll sichtbarer werden, ihr Anteil an Leitungsaufgaben, die nicht die Weihe voraussetzen, deutlich erhöht werden“ (Deutsche Bischofskonferenz, S. 5).

Abschließend schlägt de Nocker in seiner Studie vor, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. „Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet“, so de Nocker.

Graphik: Frauenquoten in den einzelnen Aufsichtsräten der Kirchenbanken

Frauenquote bei Kirchenbanken

Quelle: S. 31 der KCU-Studie „Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken“

*) Untersuchung der KCU-Schriftenreihe „Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken, Anforderungen an die Mandatsträger und die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien“, Essen, 2015. ISSN 2195-2922.

Das KCU KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance (KCU) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der FOM Hochschule. Das KCU zielt auf die Entwicklung anwendungsorientierter und fachübergreifender Forschungsergebnisse in den Bereichen Unternehmensführung und Corporate Governance.

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Anke Dembowski

Anke Dembowski ist Finanzjournalistin und Autorin verschiedener Investmentfonds- und anderer Finanzbücher. Sie ist außerdem Mit-Gründerin des Netzwerks „Fondsfrauen".

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